Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

1. Vorwort

Der Verein „Das NETZ e.V.“ setzt sich u.a.  für die Förderung des Klimaschutzes und für eine nachhaltige Mobilität ein. Wir wollen daher für unser Dorf aber auch für Tübingen insgesamt mit unserem Projekt „NeMo“ Dein E-Lastenrad für Pfrondorf“ eine Alternative zum Auto anbieten. Wir haben daher ein E-Lastenrad erworben und wollen es als „NeMo“ (NetzMobil) allen volljährigen Personen zur Verfügung stellen.  Damit der Akku keinen Schaden nimmt, wird „NeMo“ aber jeweils von November bis Februar eine Auszeit nehmen.

Die Nutzung von „NeMo“ ist kostenlos. Auch deshalb bitten wir alle Nutzer, so sorgsam wie möglich mit „NeMo“ umzugehen, damit es so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung steht.

Die Anschaffung wurde vom Land Baden-Württemberg Rahmen der Landesinitiative „Elektrolastenräder für den gewerblichen gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Einsatz“ durch einen 25%igen Zuschuss gefördert, wofür wir uns recht herzlich bedanken.

Das Projekt „NeMo“ Dein E-Lastenrad für Pfrondorf“ braucht aber neben der Anschaffung eine Webseite, Ersatzteile, eine Versicherung und einiges mehr. Trotz dieser Kosten für „Das NETZ e.V.“ wollen wir unser „NeMo“ aber dennoch kostenlos verleihen und freuen uns daher nicht nur auf Mithilfe, sondern auch auf Spenden, denn ganz ohne Geld wird es nicht gehen.

2. Allgemeines

1. Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe unseres Lastenrads „NeMo“. (im Weiteren „NeMo“) innerhalb des Projekts „NeMo“ Dein Lastenrad für Pfrondorf“ des Vereins „Das NETZ e.V.“ eingetragen unter der RNr. VR 721, 6 G Reg. 47/06 beim Amtsgericht Tübingen (im Weiteren „der Verleiher”) an registrierte Nutzende  (im Weiteren “Nutzende/Nutzenden”). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich, wobei diese schriftlich/per e:mail zu erfassen sind.

2. Mit der Inanspruchnahme der Leihe des auf der Homepage des Projekts „NeMo“ – Dein E-Lastenrad für Pfrondorf” unter www.nemo-pfrondorf.de genannten Lastenrads „NeMo“ erklären sich die Nutzenden für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.

3. Zu keiner Zeit erwerben die Nutzenden Eigentumsrechte an dem Lastenrad „NeMo“.

4. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß
auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

3. Benutzungsregeln nach erfolgter Registrierung und Buchung
1. Vor Benutzung haben sich die Nutzenden auf der www.nemo-pfrondorf.de zu registrieren. Nach erfolgter Registrierung kann „NeMo“ gebucht werden. Wie Registrierung, Buchung, Übergabe und Rückgabe erfolgen steht im Handbuch, auch wichtige und hilfreiche Hinweise zum Gebrauch von „NeMo“. Das Handbuch findest du  hier: Handbuch – NeMo (nemo-pfrondorf.de)

2. Die maximale Ausleihdauer beträgt grundsätzlich 3 (drei) Tage. Sie kann je nach Nachfrage im Einzelfall nach entsprechender Vereinbarung über das Buchungsportal einmalig verlängert werden. Eine Verlängerung wird dadurch im Buchungskalender entsprechend eingetragen. Damit viele „NeMo“ nutzen können, sollte eine Verlängerung möglichst die Ausnahme sein.

3. Die Nutzenden sind für die Dauer der Ausleihe des Lastenrades „NeMo“ für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn „NeMo“ während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird.

4. Werden Kinder oder Gegenstände transportiert ist zwingend auf eine ausreichende Sicherung zu achten. Auch empfehlen wir das Tragen von Sturzhelmen.

5. Eine Weitervermietung durch die Nutzenden ist ausnahmslos nicht gestattet. Eine unentgeltliche Weitergabe an Dritte ist, abweichend von §603 Satz 2 BGB, nur an Personen, die mit den Nutzenden in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben und an Familienangehörige der Nutzenden zulässig. Die registrierten Nutzenden bleiben in diesem Fall jedoch für die Nutzung des Lastenrades verantwortlich.

6. Die Nutzenden und die Dritten Personen dürfen keine Umbauten jedweder Art am Lastenrad „NeMo“ vornehmen.

7. Der Verleiher übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Lastenrads „NeMo“.

8. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Lastenrads „NeMo“ ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzenden zu prüfen. Dies beinhaltet insbesondere die Überprüfung des Lichtes, der Bremsen (auch Feststellbremse) und eines ausreichenden Reifendrucks. Sollte das Lastenrad „NeMo“ einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies dem Verleiher unverzüglich mitzuteilen (vgl. hierzu unten Nr. 5 Kontakt). „NeMo“ darf in diesem Fall nicht genutzt werden.

9. Vor erstmaligem Gebrauch sollten sich die Nutzenden mit „NeMo“ mittels der Gebrauchsanweisung NeMo Nutzungstipps – NeMo (nemo-pfrondorf.de) vertraut machen und auf verkehrsberuhigtem Gelände eine Probefahrt unternehmen.

10. Die Nutzenden sind verpflichtet, das Lastenrad „NeMo“ ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe NeMo Nutzungstipps) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.

11. Mit unserem „NeMo“ sollen für viele Nutzende Lasten sicher und umweltschonend transportiert werden. Deshalb bitten wir um sorgfältige Nutzung. Natürlich können trotz sorgfältigster Nutzung kleinere Schäden nicht ausgeschlossen werden. Sollten bei Nutzung von „NeMo“ Schäden auftreten, sollten diese mit dem vorhandenen Reparaturset so repariert werden, dass die eigenständige Rückgabe von „NeMo“ möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, ist dies dem Verleiher unter Angabe des Schadens und des genauen „NeMo“ Standorts per E-Mail an mail@nemo-pfrondorf.de unverzüglich mitzuteilen.  Natürlich sind wir auch daran interessiert, dass kleinere Schäden, die zwar die Verkehrssicherheit und damit die weitere Nutzung von „NeMo“ nicht beeinträchtigen aber dennoch gerichtet werden sollten, per o.g. e:mail an uns gemeldet werden.

12. Das Lastenrad „NeMo“ ist immer an einem festen Gegenstand mit dem ausgehändigten Schloss anzuschließen (Laternen, Fahrradständer etc.), sodass es nicht ohne Gewaltanwendung entfernt werden kann. Das gilt auch bei kurzer Abwesenheit. Sollte es dennoch gestohlen werden, werden die Nutzenden den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei anzeigen und den Verleiher kontaktieren. Die Nutzenden haften andernfalls für den Verlust.

4. Haftung

1. Die Haftung des Verleihers für die Nutzung des Lastenrades „NeMo“ ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verleihers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verleihers beruhen.

2. Die Nutzenden haften für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Lastenrad „NeMo“, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haften die Nutzenden auch für Verlust und Untergang des Lastenrads „NeMo“ oder einzelner Teile davon. Wir empfehlen daher den Nutzenden den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

5. Kontakt

Sollte es etwas geben, was wir als Verleiher wissen müssen (Schäden am Lastenrad „NeMo“, eingeschränkte oder fehlende Verkehrstauglichkeit, schadenbedingt nicht mögliche Rückgabe) oder wissen sollten (z.B. Probleme bei der Ausleihe, mit diesen Bedingungen hier o.ä) aber auch tolle Erfahrungen dann schreib uns bitte eine E-Mail an mail@nemo-pfrondorf.de.

6. Sonstiges

1. Für alle Streitigkeiten aus Rechtsverhältnissen mit dem “Das NETZ e.V.“ gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Tübingen-Pfrondorf. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Tübingen.

2. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem „Das NETZ e.V.“im vollen gesetzlichen Umfang zu.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt vielmehr anstelle einer etwa unwirksamen Klausel das als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

7. Zu guter Letzt

Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt für die Nutzenden, aber auch für uns als Verleiher so einfach und angenehm wie möglich umzusetzen. Da sich das Projekt im Aufbau befindet und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, freuen wir uns über konstruktive Verbesserungsvorschläge. Darüber hinaus behalten wir uns als Verleiher vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihbedingungen zu ändern oder anzupassen oder auch die Ausleihe ganz oder gegenüber einzelnen Personen einzustellen.